Mit der Schließung der Sportstätten entfällt praktisch die
Möglichkeit, Sport im Verein auszuüben. Viele Vereine stellen bereits
jetzt fest, dass Vereinsmitglieder ihre Mitgliedsbeiträge zurückbuchen
oder kürzen.
Ein solches Verhalten ist in der Regel rechtlich nicht haltbar.
Mitgliedsbeiträge sind kein Entgelt für Leistungen des Vereins und in
der Regel so kalkuliert, dass gerade einmal die laufenden Kosten des
Vereins gedeckt werden. Der Wegfall der Beiträge bringt den ohnehin
durch die aktuelle Krise belasteten Verein dann weiter in Bedrängnis.
Unabhängig von der Rechtslage: Wer seinem Verein auch über die
momentane Krise die Treue halten möchte, wird – wenn er es sich
finanziell leisten kann – sicherlich gern auf eine Rückbuchung oder
Rückforderung verzichten… und dann hoffentlich recht bald wieder seinem
Hobby Sport im Verein frönen!
Umgekehrt sollten Vereine dort, wo Vereinsmitglieder selbst durch die
Corona-Krise in eine finanzielle Schieflage geraten sind, prüfen, ob –
gerade bei höheren Mitgliedsbeiträgen – eine Stundung oder ggf. sogar
der Erlass eines Teils des Mitgliedsbeitrages im Rahmen der
Vereinssatzung und der finanziellen Verhältnisse des Vereins möglich
sind."